hab ich grad in einem Law-blog gefunden und meine, es trifft genau auf 1-euro-jobs zu: Seit dem 18. Februar 2005 gibt es diese Vorschrift im Strafgesetzbuch: § 233 Menschenhandel zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft Wer eine andere Person unter Ausnutzung einer Zwangslage oder der Hilflosigkeit, die mit ihrem Aufenthalt in einem fremden Land verbunden ist, in Sklaverei, Leibeigenschaft oder Schuldknechtschaft oder zur Aufnahme oder Fortsetzung einer Beschäftigung bei ihm oder einem Dritten zu Arbeitsbedingungen, die in einem auffälligen Missverhältnis zu den Arbeitsbedingungen anderer Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer stehen, welche die gleiche oder eine vergleichbare Tätigkeit ausüben, bringt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft. Ebenso wird bestraft, wer eine Person unter einundzwanzig Jahren in Sklaverei, Leibeigenschaft oder Schuldknechtschaft oder zur Aufnahme oder Fortsetzung einer in Satz 1 bezeichneten Beschäftigung bringt. ich nenne das sklaverei, gesetzlich verboten, aber dennoch angewandt und bei strafe des verhungerns anzunehmen
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